Statuten

1. Name und Sitz

1.1. Der Verein Junges Musical Nordwestschweiz ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art.60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

1.2. Sitz des Vereins ist in Pratteln, BL

2. Zweck

2.1. Der Verein organisiert und führt Musicalprojekte durch. Der Verein dient der Förderung undErhaltung der Freude am Singen und Theaterspielen und der Pflege der Freundschaft undGeselligkeit unter den Mitgliedern.

2.2. Der Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitglieder

3.1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, welche den Zweckdes Vereins anerkennen und fördern.

3.2. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern nach mündlich oder schriftlicheingereichtem Aufnahmegesuch. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig. Ein ablehnenderEntscheid muss nicht begründet werden.

3.3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt eines Mitglieds mussdem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nichtnachkommen oder gegen das Interesse des Vereins verstossen, können durch den Vorstandausgeschlossen werden.

4. Organisation

4.1. Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand

4.2. Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie entscheidet in folgendenAngelegenheiten:
• Wahl des/r Präsidenten/in, des/r Kassiers/erin, der weiteren Vorstandmitglieder
• Abnahme der Jahresberichte und der Rechnung
• Festsetzung des Jahresbeitrags
• Revision der Statuten
• Auflösung des Vereins oder Umwandlung in eine andere Rechtsform

4.3. Die Generalversammlung entscheidet mit einem einfachen Mehr der anwesenden Stimmen.

4.4. Die Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. DieEinberufung findet auch von Gesetzes wegen statt, wenn sie mindestens von einem Fünftelder Mitglieder verlangt wird. Die Versammlung wird schriftlich protokolliert.

4.5. Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins, er entscheidet in allen Angelegenheiten,die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind.

4.6. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Präsident/in, dem/der Kassier/erin und einerbeliebigen Anzahl weiterer Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist für unbestimmte Zeit gewählt.

5. Mittel

5.1. Der Verein wird finanziert durch:
• Einnahmen resultierend aus Durchführungen von Musicalprojekten
• Mitgliederbeiträgen, Beiträgen von Gönnern, Sponsoren, Crowdfunding, weiterenZuwendungen

5.2. Das Vereinsvermögen haftet ausschliesslich für alle Verpflichtungen des Vereins. Jedepersönliche Haftung von Vereinsmitgliedern ist ausgeschlossen

6. Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung jährlich festgelegt.

7. Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten wurden an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 16.02.2025 angenommenund sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Sie ersetzen alle früheren vorhergehenden Versionen.

Datum, Ort: Liestal, 16.02.2025